Eingruppierung-de_beratung

Beratung

Wir beraten Organisationen des öffentlichen Dienstes zu den Themen des Eingruppierungsrechts.

IHR MEHRWERT:

  • Beratung zur Optimierung der hausinternen Prozesse
  • Rollenklärung zwischen Führungskräften und Personalbereich
  • Entwicklung hausspezifischer Bewertungsmaßstäbe
Das Beratungsangebot umfasst dabei insbesondere:
  • Konzeption und Begleitung von Eingruppierungsprojekten (unternehmens- oder bereichsweit, anlassbezogen)
  • Erstellen der tarifgerechten Stellenbeschreibungen z.B. auf Basis von Interviews oder durch Definition der auszuübenden Tätigkeiten gemeinsam mit den Führungskräften
  • Vornehmen der tarifgerechten Bewertung anhand der jeweiligen Entgeltordnung
  • Formulieren von aussagekräftigen Bewertungsbegründungen
  • Aufzeigen von Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Anreichern von Aufgaben, Veränderung des Stellenzuschnitts oder der Kompetenzen)
  • Begleitung individueller Einzelmaßnahmen: Profilentwicklung und Stellenausschreibung, Personalentwicklungsmaßnahmen und sonstige personelle Einzelmaßnahmen
  • Begleitung von Organisationsveränderungen

Sie profitieren dabei insbesondere von unserem langjährigen Erfahrungs- und Praxiswissen

Beispiel – Projektvorgehen
  1. Klären des Bedarfs und Führen des Erstgesprächs und Aufzeigen von Handlungsfeldern
  2. Klären der beteiligten Personenkreise: Führungskräfte, Personalrat, Beschäftigte, Leitungsebene
  3. Entwurf eines Kommunikationsmodells und Durchführung der Informationsveranstaltung für alle Beschäftigten bzw. die Führungskräfte
  4. Erstellung von Stellenbeschreibungen z.B. auf Basis von Entwürfen oder nach Stelleninterviews
  5. Finden der tariflich zutreffenden Entgeltgruppe z.B. in einer Workshopvariante gemeinsam mit den Personalverantwortlichen und ggf. dem Personalrat
  6. Formulierung der Bewertungsbegründung
  7. Präsentation und Erläuterung der Ergebnisse
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